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Die Salzgitter Flachstahl GmbH befindet sich im Umsetzungprozess der REACh-Verordnung!

REACH steht für die Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Ziel ist die Entwicklung eines einheitlichen europäischen Chemikalienrecht. Es dürfen nach REACh Stoffe nur dann in Umlauf gebracht werden, wenn sie vorher (vor-)registriert wurden.
Vor diesem Hintergrund wurden sowohl auf Konzernebene (Salzgitter AG) als auch auf Ebene der Salzgitter Flachstahl Projektteams gebildet, die sich mit der Implementierung der REACh-Verordnung befassen.
 
Die Salzgitter Flachstahl hat nach REACh zwei Rollen zu erfüllen: zum einen ist sie Hersteller beziehungsweise Importeur verschiedener Stoffe und Zubereitungen, zum anderen ist sie nachgeschalteter Anwender.
Es wurden bereits fristgerecht sowohl für die Herstellung als auch für den Import die notwendigen Vorregistrierungen vorgenommen. Bis Anfang Dezember 2010 werden auch die Registrierungen für die notwendigen großvolumigen Stoffe mit einer Jahresmenge von mehr als 1000 t durchgeführt.
In der Rolle als nachgeschalteter Anwender verfolgt die Salzgitter Flachstahl ferner aktiv die zukünftige Entwicklung der Liefersicherheit für unsere Vormaterialien vor dem Hintergrund der REACh-Verordnung.
Mit diesen Maßnahmen wird ein breiter Verwendungsbereich der Produkte im Rahmen der Registrierungen angestrebt. Dazu besteht ein enger Kontakt zu verschiedenen Verbänden, Konsortien und Kunden.

Salzgitter Flachstahl beobachtet ferner die Entwicklung der sogenannten Kandidatenliste.  Die Kandidatenliste enthält sogenannte besonders besorgniserregende Substanzen (SVHC, substances of very high concern) und ist ein bedeutendes Instrument im Genehmigungsverfahren der REACh-Verordnung. Die Kandidatenliste wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Alle Stoffe auf dieser Liste werden nach und nach auf ein Verbot der Herstellung und Vermarktung geprüft.

Die Salzgitter Flachstahl weist vorsorglich darauf hin, dass die vorstehenden Ausführungen keinerlei Zusage in Bezug auf zukünftige Lieferungen – insbesondere zu Art, Umfang, Terminen, Qualitäten, Verwendungszwecken oder Preisen – darstellen können.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die technische Kundenberatung der Salzgitter Flachstahl.