Informationen nach §§ 8a und 11 der Störfall-Verordnung

Sicherheit und Umweltschutz haben bei uns eine lange Tradition und sind gleichberechtigte Unternehmensziele neben der Wirtschaftlichkeit und der Zukunftssicherung. 

Unser Betriebsbereich fällt in den Anwendungsbereich der 12. Störfall-Verordnung, weil wir bei der Salzgitter Flachstahl GmbH in Salzgitter Produktionsanlagen betreiben, in denen mit gefährlichen Stoffen, die der Störfall-Verordnung unterliegen, umgegangen wird. Dieser Betriebsbereich der sog. oberen Klasse  wurde nach § 7 Abs. 1 der zuständigen Behörde, dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt in Braunschweig, angezeigt. Entsprechend den Anforderungen der Störfall-Verordnung haben wir das Amt über die in unserem Unternehmen gehandhabten gefährlichen Stoffe informiert und unser Konzept zur Verhinderung von Störfällen sowie den Sicherheitsbericht gemäß § 9 Abs.1 vorgelegt.

Die Abteilung Immissionsschutz ist als beauftragte Stelle zur Unterrichtung der Öffentlichkeit im Sinne der Störfall-Verordnung tätig und die Technische Geschäftsführung wurde gemäß § 52b BImSchG benannt.

Für den Fall, dass trotz aller Sicherheitsvorkehrungen ein Störfall wie bspw. ein größerer Brand, eine Explosion oder eine Gasfreisetzung mit einer ernsten Gefahr für die Nachbarschaft entsteht, wurde ein verbindlicher interner Alarm- und Gefahrenabwehrplan (AGAP) erstellt. Dieser AGAP dient einer schnellen Eindämmung der Gefahr und hilft, Schutzvorkehrungen einzuleiten. Dieser wird regelmäßig fortgeschrieben und mit den für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden (v.a. Berufsfeuerwehr Salzgitter) abgestimmt.

Ein externer Katastrophenschutzplan wurde von der Stadt Salzgitter zur Bekämpfung der Auswirkung von Störfällen außerhalb des Betriebsgeländes erstellt mit der Aufforderung, allen Anordnungen von Notfall- oder Rettungsdiensten im Fall eines Störfalls Folge zu leisten.

Die Warnung und Alarmierung der Nachbarschaft erfolgt über Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr und Polizei sowie über Rundfunkmeldungen.

Die Salzgitter Flachstahl GmbH unterliegt zahlreichen behördlichen Kontroll- und Überwachungspflichten, so auch der Vor-Ort-Inspektion gemäß Störfall-Verordnung. Weitere Informationen dazu sowie ausführlichere Informationen gemäß §§ 8a und 11 der Störfall-Verordnung können nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt in Braunschweig eingeholt werden.

Letzte Vor-Ort-Inspektion: 26. Juni 2023
Mängel letzte Inspektion:  Keine erheblichen Mängel