Die neue UKCA Kennzeichnung

26.07.2022 | Salzgitter Flachstahl GmbH


In der europäischen Union (EU) gibt es eine Vielzahl von Verordnungen, die sich wiederum auf Normen beziehen. Auf diese Weise werden Produktstandards definiert, die innerhalb der Europäischen Union in den Markt und zur Anwendung gebracht werden dürfen. Dies gilt auch für Produkte der Salzgitter Flachstahl GmbH. Gemäß der EU-Verordnung Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates darf die Salzgitter Flachstahl GmbH z. B. als zertifizierter Hersteller für Bauprodukte warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen in den Verkehr bringen. Als Hersteller verwendet die Salzgitter Flachstahl GmbH für diese Produkte eine CE Kennzeichnung gemäß der Produktnorm EN 10025-1:2004 für unlegierte Baustähle und ist für die sogenannte Leistungserklärung des Produkts verantwortlich. In der Leistungserklärung oder auch „Declaration of Performance“ (DoP) für ein bestimmtes Produkt finden sich u. a. die Leistungsdaten des Produkts wieder, z. B. die chemische Zusammensetzung oder die mechanisch-technologischen Kennwerte aus der entsprechenden Produktnorm für unlegierte Baustähle gemäß EN 10025 der Teile 2 bis 6. Die Zertifizierung, dass alle Vorschriften über die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit vorliegen, wird durch eine externe Gesellschaft nach Überprüfung bescheinigt – in unserem Fall durch den TÜV Nord. Für den Fall, dass Kunden der Salzgitter Flachstahl GmbH eine CE Kennzeichnung für Bauprodukte bestellen, wird diese in der Abnahmeprüfbescheinigung für das Produkt ausgewiesen. 
Im Vereinigten Königreich (UK) wurden nach Austritt aus der Europäischen Union (EU), dem sogenannten Brexit, eigene Verordnungen erlassen. Diese treffen auch für die warmgewalzten Erzeugnisse für Bauprodukte der Salzgitter Flachstahl GmbH zu. So hat sich im Vereinigten Königreich im Rahmen des Brexits eine eigene Kennzeichnung entwickelt - die UKCA Kennzeichnung. UKCA steht hier für „United Kingdom Conformity Assessed“ und ist vergleichbar mit der CE Kennzeichnung der Europäischen Union. Für Nordirland gilt nach aktuellem Stand, dass die CE-Kennzeichnung dort auch zukünftig weiterhin gültig bleibt. Für die neue UKCA-Kennzeichnung gibt es natürlich auch ein eigenes Logo, welches zukünftig bei entsprechender Beauftragung auf der Abnahmeprüfbescheinigung der Salzgitter Flachstahl GmbH wieder zu finden sein wird. Doch bevor die Salzgitter Flachstahl GmbH die UKCA Kennzeichnung und die entsprechenden Leistungserklärungen/DoPs verwenden darf, ist ein Zertifizierungsprozess nach britischen Vorgaben notwendig, der die Konformität entsprechend den Regularien bestätigt. Dieser Prozess ist bereits vollumfänglich mit der zuständigen Zertifizierungsstelle in Bearbeitung und wird in den nächsten Monaten zum Abschluss gebracht werden. Im Vorfeld war es für die Zertifizierungsgesellschaft notwendig, sich im Vereinigten Königreich mit einer eigenen Gesellschaft selbst qualifizieren zu lassen, um in Deutschland die Prüfungen eigenständig vornehmen zu dürfen.  

Ab dem 1. Januar 2023 dürfen Bauprodukte aus unlegierten Baustählen ausschließlich mit der UKCA-Kennzeichnung im Vereinten Königreich in den Verkehr gebrachten werden. Um ab diesem Datum auch weiterhin gemeinsam mit unseren Kunden erfolgreich Produkte im britischen Markt anbieten und liefern zu können, sind die vorbereitenden Tätigkeiten für eine erfolgreiche UKCA-Kennzeichnung auf sehr gutem Weg.

Für Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner aus der Technischen Kundenberatung zur Verfügung.